Sponsoring

Sponsoringzahlungen

Auch wenn Sie nicht Mitglied des „PRO BRANDENBURG e.V.“ sind, können Zahlungen von Nichtmitgliedern an den Verein als Sponsoringzahlungen erbracht und steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (z. B. Gestellung von Veranstaltungsräumen, Preise für Verlosungen) durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen (z. B. Sport, Kultur, Kirche) verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Eine vertragliche Grundlage des Sponsoring ist nach Meinung der Finanzverwaltung nicht zwingend erforderlich (BMF IV B2 – S 2144 – 40/98 v. 18. 2. 1998).

Sponsoringausgaben sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen (nicht gesellschaftlichen) Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Diese Motivation des Sponsors muss sich an objektiven Merkmalen niederschlagen, da der Sponsor die Feststellungslast für die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit trägt.

Indizien für die Motivation des Sponsors sind z. B. die Erwähnung des Namens des Sponsors auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen oder Publikationen des Geförderten oder die Teilnahme des Sponsors an Pressekonferenzen des Geförderten, wenn er dabei die Gelegenheit zur Selbstdarstellung seines Unternehmens erhält. Auch die Erlaubnis zur Erwähnung des Namens des Geförderten in der Werbung des Sponsors kann ein Indiz sein (z. B. offizieller Sponsor von „PRO BRANDENBURG e.V.“).

Es ist nicht erforderlich, dass sich Sponsoringzahlung und erhaltene Gegenleistung wirtschaftlich entsprechen, sofern das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht krass divergiert.