Beitragsordnung

Beitragsordnung
PRO BRANDENBURG e.V.

§ 1 Zweck

Zur Festlegung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 7 der Vereinssatzung vom 14.12.2004 gibt sich pro Brandenburg e.V. eine Beitragssatzung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke nach § 4 der Vereinssatzung ausgegeben werden.

§ 2 Jahresbeiträge

Von den Mitgliedern werden grundsätzlich folgende Mindestbeiträge erhoben:

a)  Einzelpersonen, die vor dem 1.1.2005 bereits Mitglied von „pro Brandenburg e.V.“ waren: 52 EUR

b) Einzelpersonen, die ab dem 1.1.2005 Mitglied von „pro Brandenburg e.V.“ werden: 100 EUR

c)  Juristische Personen bis zu 20 Beschäftigten: 300 EUR

d) Juristische Personen bis zu 50 Beschäftigten: 1000 EUR

e) Juristische Personen bis zu 100 Beschäftigten: 2000 EUR

f) Juristische Personen bis zu 300 Beschäftigten: 4000 EUR

g) Juristische Personen mit mehr als 300 Beschäftigten: 6000 EUR

Institutionen, Verbände, Kammern, Dienstleistungsunternehmen, Technologiezentren, Körperschaften, Anstalten etc. stehen juristischen Personen gleich. Die besondere Leistungsfähigkeit der Vereinsmitglieder ist im Einzelfall zu berücksichtigen.

§ 3 Fälligkeit der Beiträge

Der volle Jahresbeitrag ist für jedes Jahr zu zahlen, in dem das Mitglied dem Verein angehört hat. Die Jahresbeiträge werden zum 15. Januar eines Jahres fällig, sofern nicht eine schriftliche Zahlungsaufforderung einen anderen Zahlungstermin nennt. Versäumt ein Mitglied die Zahlung des Jahresbeitrages, kann ihm nach einmaliger schriftlicher Mahnung auf Beschluss der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft aberkannt werden.

§ 4 Verabschiedung, Inkrafttreten sowie Außerkrafttreten der Beitragssatzung

Die Beitragssatzung oder eine Änderung wird gemäß § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Beitragssatzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung in Kraft und erlischt mit der Auflösung des Vereins.

Potsdam, den 14. April 2005